BILDUNG
MANAGEMENT
VORTRÄGE
SEMINARE
Bildungsgutschein – eine Fördermöglichkeit durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter
Einen Bildungsgutschein können sowohl Arbeitslose wie auch Berufstätige erhalten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung beziehungsweise Umschulung notwendig ist.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie:
- dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden können,
- als berufstätige Person die drohende Arbeitslosigkeit vermeiden oder
- Ihren Berufsabschluss nachholen.
Wer kann gefördert werden?
- Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV),
- Beschäftigte in Kurzarbeit,
- Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder 3 Jahren Berufserfahrung,
- Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen Kündigung droht sowie
- befristet Beschäftigte deren Arbeitsvertrag ausläuft.
Was kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden?
- Kosten für Lehrgänge und anfallende Prüfungsgebühren
- Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung
- Kosten für Kinderbetreuung
- Ausgaben für Bücher und Fahrtkosten
Welche Inhalte muss ein Bildungsgutschein beinhalten?
- Ziel der Weiterbildung
- Dauer der Weiterbildung
- regionaler Geltungsbereich
- Kosten, die übernommen werden (zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrtkosten)
- Gültigkeitsdauer
Bildungsgutscheine müssen innerhalb von 3 Monaten bei Ihrem ausgewählten Bildungsträger eingelöst werden, da dieser sonst verfällt.
Zur Feststellung, ob Sie eine berufliche Weiterbildung benötigen, ist es unbedingt erforderlich, dass möglichst frühzeitig eine Beratung durch die Agentur für Arbeit/ das Jobcenter erfolgt. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit/Ihrem Jobcenter.
Im Rahmen dieser Beratung werden Ihre Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung besprochen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung geklärt.
Interessiert? Melden Sie sich noch heute an!
Sicherheitsakademie Bayern GmbH
Tel: 0871 – 966 15 187
Innere Münchener Straße 36, 84036 Landshut
info@sicherheitsakademie-bayern.com