Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit IHK (FSS) (AZAV zertifiziert)
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit schützen Personen, Objekte, Anlagen und Werte.
Sie arbeiten hauptsächlich im Objekt-, Werte- und Personenschutz und lernen in der bundesweit geregelten 3-jährigen Ausbildung die Planung und Durchführung von vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz von Personen und Objekten.
Ausbildungsinhalte
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Personenschutzausbildung Grundkenntnisse
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit / Umweltschutz
- Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste / Leistungen von Sicherheitsdiensten
- Schutz und Sicherheit / Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
- Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation / Sicherheitstechnische
- Einrichtung und Hilfsmittel
- Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsdienstleistungen
- Betriebliche Angebotserstellung / Auftragsbearbeitung / Qualitätssichernde
Maßnahme
- Arbeitsorganisation, Information- und Kommunikationstechnik
- Kommunikation und Kooperation / Teamarbeit und Kooperation / Kundenorientierte Kommunikation
- Wirtschaft– und Sozialkunde
- Waffensachkundeausbildung §7 WaffG mit Prüfung
- Bei der Planung von Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken
- Betriebssanitäter inkl. Maßnahmen der ersten Hilfe
- Objekt- und Werkschutzlehrgänge I – IV
- Geld– und Werttransportausbildung
- Veranstaltungen mit Konfliktpotenzial durch Einzeltäter und/oder Tätergruppen sichern
- Rechtskunde (Rechtliche Situationen, Beurteilen und Auswerten)
- Leistungen im Sicherheitsdienst planen und Angebotserstellung
- Sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentieren
- Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden
- Englisch für den Sicherheitsdienst
- Umwelt- und Arbeitsschutz
- Berufliches Praktikum (1440 Stunden)
Ausbildungszeit:
1.960 h Theorie
1.440 h Praxis
Gesamt 3.400 h / 85 Wo
Abschluss:
- IHK Facharbeiterbrief „Fachkraft für Schutz– und Sicherheit“
- Waffensachkunde §7 WaffG staatlich anerkannt
- Betriebssanitäter
Zugangsvoraussetzung:
- Deutsch in Wort und Schrift
- Mindestalter von 18 Jahren
- Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag
Fördermöglichkeiten:
Förderung durch die Agentur für Arbeit, Träger beruflicher Rehabilitation bzw. BFD – Bildungsgutschein – Projekt WeGeBau -Rentenversicherungsträger – BDF – Meister BAföG
Bei Fragen zur Förderung, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gern.