Ausbildung zur Interventionskraft / Vds Richtlinien 2172/2868

Ausbildung zur Interventionskraft / Vds Richtlinien 2172/2868

Schulungsinhalte (gem. VdS 2172):

  1. Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit

– Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht

– Privatrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Schutz von Eigentum und Besitz

– Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts

– Arbeits- und Gesundheitsschutz anhand ausgewählter Unfallverhütungsvorschriften

 

  1. Umgang mit Menschen

– Verhaltensweisen von Menschen in verschiedenen Situationen

– Grundsätze im Umgang mit Menschen/Kenntnis von Fehlerquellen

– Grundsätze der Kommunikation/Werkzeug Sprache

 

  1. Dienstkunde

– Verhaltens- und Handlungsgrundsätze auf dem Weg zum und am Interventionsort

– Melde- und Berichtswesen

– Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden, Organisationen und anderen Hilfskräften

– Grundsätze der Eigensicherung/Schutzmaßnahmen

 

  1. Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik

– Verschiedene Sicherungseinrichtungen/GMAs

– Meldesysteme und Beobachtungseinrichtungen

– Aufbau, Wirkungsweise und Grenzen der eingesetzten Kommunikationstechnik

– Grundkenntnisse im vorbeugenden Brandschutz/Handhabung von Feuerlöschgeräten

– Einrichtungen und Hilfsmittel zur Eigensicherung/persönliche Schutzausrüstung

– Zugangs- und andere Kontrollsysteme

 

  1. Schriftliche Wissensfeststellung gemäß VdS 2172

 

  1. Informations- und Erfahrungsaustausch

 

Berufliche Perspektiven im Wach­ und Sicherheitsgewerbe:

Einsatz in Bereichen mit der Notwendigkeit zur Alarmintervention

Mit dem erworbenen Zertifikat wird nachgewiesen, dass die nach der DIN 77200 geforderte Ausbildung für Interventionskräfte erfolgreich absolviert wurde. Das Seminar

ist gleichermaßen zur Schulung als Alarmfahrer in Industrieunternehmen geeignet, selbst, wenn die VdS-Anerkennung nicht angestrebt wird.

 

Dauer: 3 Tage (24 Unterichtseinheiten) plus Prüfung