Waffensachkunde nach § 7 WaffG
Der Sachkundenachweis gemäß § 7 WaffG, ist unter anderem Voraussetzung zum Erlangen waffenrechtlicher Erlaubnisse, wie Waffenbesitzkarte,
Munitionserwerbschein und Waffenschein, welche zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen- und Munition, sowie für das Führen von Schusswaffen erforderlich sind. Sportschützen, Waffensammlern, Bootsführern, Gefährdeten Personen und Bewachungsunternehmern, sowie Angehörigen des Wach- und Sicherheitsgewerbes,
bieten wir die Möglichkeit zur Teilnahme an einer fundierten und zeitgemäßen Ausbildung, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen. Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse: über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands Auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik,
Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotene Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite, über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen. Theoretische und praktische Prüfung vor einem amtlichen Prüfungsausschuss.
Schulungsinhalte
- Waffenrechtliche Bestimmung
- Begriffsbestimmungen: Erwerb, Besitz, etc.
- Waffenrechtliche Erlaubnis
- Aufbewahrung und Transport von Waffen
- Verbotene Gegenstände
- Rechtliche Grundlagen
- Notwehr
- Notstände
- Waffen- und Munitionskunde
- Lang- und Kurzwaffen
- Aufbau und Funktion
- Munitionsarten
- Praktische Unterweisung
- Umgang mit Schusswaffen
- Sicherheitsbestimmungen
- Verhalten am Schießstand
- Schießübungen
Ausbildungszeit:
40 h / 5 Tage theoretische und fachpraktische Ausbildung
Abschluss:
Waffensachkunde §7 WaffG staatlich anerkannt
Zugangsvoraussetzung:
- Deutsch in Wort und Schrift
- Mindestalter von 25 Jahren, ab 18 Jahren möglich, aber nur mit MPU
- Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag