Waffensachkunde nach § 7 WaffG

Waffensachkunde nach § 7 WaffG

Der Sachkundenachweis gemäß § 7 WaffG, ist unter anderem Voraussetzung zum Erlangen waffenrechtlicher Erlaubnisse, wie Waffenbesitzkarte,
Munitionserwerbschein und Waffenschein, welche zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen- und Munition, sowie für das Führen von Schusswaffen erforderlich sind. Sportschützen, Waffensammlern, Bootsführern, Gefährdeten Personen und Bewachungsunternehmern, sowie Angehörigen des Wach- und Sicherheitsgewerbes,
bieten wir die Möglichkeit zur Teilnahme an einer fundierten und zeitgemäßen Ausbildung, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen. Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde   umfasst ausreichende Kenntnisse: über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands                                    Auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik,
Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotene Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite, über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen. Theoretische und praktische Prüfung vor einem amtlichen Prüfungsausschuss.

Schulungsinhalte

  1. Waffenrechtliche Bestimmung
  2. Begriffsbestimmungen: Erwerb, Besitz, etc.
  3. Waffenrechtliche Erlaubnis
  4. Aufbewahrung und Transport von Waffen
  5. Verbotene Gegenstände
  6. Rechtliche Grundlagen
  7. Notwehr
  8. Notstände
  9. Waffen- und Munitionskunde
  10. Lang- und Kurzwaffen
  11. Aufbau und Funktion
  12. Munitionsarten
  13. Praktische Unterweisung
  14. Umgang mit Schusswaffen
  15. Sicherheitsbestimmungen
  16. Verhalten am Schießstand
  17. Schießübungen

 

Ausbildungszeit:

40 h / 5 Tage theoretische und fachpraktische Ausbildung

 

Abschluss:

Waffensachkunde §7 WaffG staatlich anerkannt

 

Zugangsvoraussetzung:

  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Mindestalter von 25 Jahren, ab 18 Jahren möglich, aber nur mit MPU
  • Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag